Zukunft
Reaktivierung für den täglichen öffentlichen Schienenpersonennahverkehr und Bau einer Verbindungsbahn zur Strecke Meckesheim - Bad Friedrichshall Hbf
Ziel des Ausflugsverkehrs auf der Krebsbachtalbahn ist der betriebsfähige Erhalt der Strecke, um diese für den täglichen öffentlichen Schienenpersonennahverkehr zu reaktivieren. Aufgrund der Verkehrsbeziehungen mit dem Raum Heilbronn soll ergänzend eine Verbindungsstrecke von Obergimpern nach Bad Rappenau gebaut werden, damit die von Heilbronn kommende und bisher stündlich in Bad Rappenau endende S42 ins Krebsbachtal weiterfahren kann.
Aufgrund einer Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahr 2022 ist neben der neuen Verbindungsstrecke zunächst nur eine Reaktivierung des Abschnitts Neckarbischofsheim Nord - Obergimpern geplant. Dazu haben der Rhein-Neckar-Kreis, der Landkreis Heilbronn sowie die Städte Neckarbischofsheim und Bad Rappenau beschlossen, mit der Albtalverkehrsgesellschaft (AVG), der die Krebsbachtalbahn seit 3. April 2024 gehört, eine Vereinbarung über die Planung der Leistungsphasen 1 - 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) abzuschließen, wobei zwischen Vorplaung und Entwurfsplanung noch mal geprüft wird, ob der Nutzen-Kosten-Index weiterhin über 1,0 liegt und das Projekt damit weiterhin förderwürdig ist.
Über diesen Sachstand kann sich neben dem Förderverein Krebsbachtalbahn e. V. vor allem eine Bürgerinitiative in Obergimpern freuen, die zahlreiche Unterschriften für ein Bürgerbegehren zugunsten der Bahn gesammelt hat, dem der Bad Rappenauer Gemeinderat zugestimmt hat.
Sobald die Verbindung Neckarbischofsheim - Bad Rappenau sicher gebaut wird, ist es unser weiteres Ziel, dass für den Streckenabschnitt Obergimpern - Hüffenhardt eine Lösung gefunden wird, die auch hier einen wirtschaftlichen ÖPNV möglich macht.
Die Situation vor der Beschlussfassung für die Planungsvereinbarung beschreibt allumfassend die Vorlage für die Kreistagssitzung des Rhein-Neckar-Kreises am 17.12.2024:
Streckenverlauf KB und Neubaustrecke
letzte Änderung: 13.10.2025
gültig bis voraussichtlich: 22.10.2026



